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Aktenzeichen I 189/15

Datum 23.04.1915

Leitsatz 1. Liegt eine wissentlich unwahre Darstellung im Sinne von § 147 des Genossenschaftsgesetzes vor, wenn ein Mitglied des Genossenschaftsvorstandes das von letzterem aufgestellte "Wochenprotokoll", in dem alle während einer Woche von der Genossenschaft abgeschlossenen Geschäfte verzeichnet sind, in der zu dessen Kundgabe an den Aufsichtsrat bestimmten Sitzung unvollständig verliest, nämlich unter Fortlassung einzelner der eingetragenen Geschäfte, um diese der Kenntnisnahme des Aufsichtsrats zu entziehen? 2. Können die übrigen in der Sitzung anwesenden Vorstandsmitglieder dadurch sich der Mittäterschaft schuldig machen, daß sie zu der unvollständigen Verlesung schweigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE3F0239

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