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Aktenzeichen I 1168/14

Datum 05.03.1915

Leitsatz 1. Inwiefern kommt es bei der Auslegung eines Patents auf die Zwecke an, die der Erfinder mit seiner Erfindung verfolgt hat? (Erfindungsgedanke). Zum Wesen der Patentverletzung. Ist auf die Zwecke des Nachahmers Rücksicht zu nehmen? Genügt Vorsatz (auch bedingter Vorsatz)? 2. Kann sich der Nachahmer, der sein Patent veräußert hat, dem jetzigen Patentinhaber gegenüber darauf berufen, daß er nur eine ältere, nach seiner Ansicht ungeschützte Ausführungsform gewählt habe? 3. Fortsetzungszusammenhang bei Patentverletzungen trotz Verschiedenheit der gewählten Ausführungsformen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE360202

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