zurück
Aktenzeichen I 189/15
Datum 03.05.1915
Leitsatz 1. Nach welchen Bestimmungen ist die Aneignung der auf Schlachtfeldern zurückgebliebenen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände strafrechtlich zu beurteilen? 2. Ist die Verfolgung einer Unterschlagung von der Stellung eines Strafantrages abhängig, wenn den Gegenstand der Tat eine Sache bildet, die ein Angehöriger des Täters vorher selbst mittels Unterschlagung sich zugeeignet hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE340194
zurück