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Aktenzeichen V 1119/14

Datum 19.02.1915

Leitsatz Darf in der Hauptverhandlung vor der Strafkammer das Protokoll über eine von dem Vorsitzenden des Schöffengerichts angeordnete, durch den ersuchten Richter bewirkte Zeugenvernehmung verlesen werden, wenn das Schöffengericht seine Unzuständigkeit ausgesprochen und die Sache an die Strafkammer verwiesen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE330193

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