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Aktenzeichen IV 1094/14
Datum 12.02.1915
Leitsatz Ist die wahrheitsgemäße Angabe des Einkommens, die in einem nach § 77 Sächs. Einkommensteuergesetzes wegen zu niedriger Einschätzung eingeleiteten Nachzahlungsverfahren erstattet wird, im Sinne von § 68 des Wehrbeitragsgesetzes "bei der Veranlagung" zu einer direkten Staatssteuer abgegeben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE300181
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