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Aktenzeichen I 1058/14
Datum 21.01.1915
Leitsatz 1. Begründet jede Verfehlung gegen § 3 WeinG. die Verkehrsunfähigkeit des verbotswidrig hergestellten oder behandelten Weins? 2. Kommt der Vereinbarung zwischen Veräußerer und Erwerber, wonach verkehrsunfähiger Wein als "Haustrunk" behandelt werden soll, Bedeutung zu? 3. Umfang der Einziehung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE2C0165
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