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Aktenzeichen IV 47/15

Datum 07.05.1915

Leitsatz 1. Ist die Befugnis des Militärbefehlshabers zum Erlaß von Verboten im Interesse der öffentlichen Sicherheit im Sinne von § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 (Pr. GS. S. 451) -- BZG. -- ein Ausfluß der gemäß § 4 dieses Gesetzes mit der Bekanntmachung der Erklärung des Belagerungszustandes auf ihn übergehenden vollziehenden Gewalt, oder stellt sie sich unabhängig hiervon als ein mit der Erklärung des Belagerungszustandes (Kriegszustandes) entstehendes, in seiner eigenen militärischen Machtvollkommenheit begründetes Recht dar? 2. Kann die Überschreitung der vom Militärbefehlshaber festgesetzten Höchstpreise oder die Unterlassung der von ihm angeordneten Anbringung von Preisverzeichnissen an den Verkaufsstellen aus § 9 b BZG. statt aus § 4 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) -- HPG. -- bestraft werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE2A0161

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