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Aktenzeichen II 411/14

Datum 26.01.1915

Leitsatz Findet § 108 des Reichsgesetzes, über die privaten Versicherungsunternehmungen, vom 12. Mai 1901 (RGBl. S. 139) -- PrivVUntG. -- auf einen Betrieb von Versicherungsgeschäften Anwendung, der nicht Gegenstand eines selbständigen Unternehmens ist, sondern den Zwecken eines auf andere Ziele gerichteten Hauptbetriebs dient (sog. "Abonnentenversicherung")?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE280152

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