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Aktenzeichen III 980/14

Datum 25.01.1915

Leitsatz Verwirkt der Auflassungsbevollmächtigte auch ohne eigenes Verschulden nach dem Reichsstempelgesetz und dem preußischen Stempelsteuergesetz bei Vorlegung einer hinsichtlich des Werts der Gegenleistung unrichtigen Vertragsurkunde oder bei unrichtiger Wertangabe im Auflassungstermine die Hinterziehungsstrafe oder die an ihre Stelle tretende Ordnungsstrafe? 95 Abs. 2.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE270148

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