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Aktenzeichen IV 1058/14
Datum 19.01.1915
Leitsatz Ist das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit im Sinne des § 183 StGB. erfüllt, wenn die durch einen Gefangenen vorgenommene unzüchtige Handlung nur für Anstaltsbeamte und Mitgefangene wahrnehmbar war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE260147
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