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Aktenzeichen IV 1058/14

Datum 19.01.1915

Leitsatz Ist das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit im Sinne des § 183 StGB. erfüllt, wenn die durch einen Gefangenen vorgenommene unzüchtige Handlung nur für Anstaltsbeamte und Mitgefangene wahrnehmbar war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE260147

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