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Aktenzeichen IV 958/14

Datum 15.01.1915

Leitsatz Macht sich einer Urkundenunterdrückung schuldig, wer: 1. ein ihm vom Gerichtsvollzieher bei einer Ersatzzustellung übergebenes Schriftstück vorsätzlich zurückbehält? 2. ein Schriftstück, das ihm der Gerichtsvollzieher in der irrigen Annahme, eine Ersatzzustellung gemäß § 183 Abs. 1 ZPO., vorzunehmen, übergeben hatte, nach erlangter Kenntnis von dem Irrtum des Gerichtsvollziehers vorsätzlich weder diesem zurückgibt, noch an denjenigen gelangen läßt, für den es bestimmt war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE250144

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