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Aktenzeichen I 1112/14

Datum 07.01.1915

Leitsatz Sind in Bayern für die durch die Presse begangenen Vergehen aus § 10 des RG. gegen den Verrat militärischer Geheimnisse vom 3. Juni 1914 die Schwurgerichte zuständig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE230138

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