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Aktenzeichen I 1112/14
Datum 07.01.1915
Leitsatz Sind in Bayern für die durch die Presse begangenen Vergehen aus § 10 des RG. gegen den Verrat militärischer Geheimnisse vom 3. Juni 1914 die Schwurgerichte zuständig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE230138
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