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Aktenzeichen IV 38/15
Datum 19.03.1915
Leitsatz Sind die außerordentlichen Kriegsgerichte für die Untersuchung und Aburteilung des Verbrechens der vorsätzlichen Brandstiftung ganz allgemein oder im Hinblick auf § 4 EG. z. StGB. nur bezüglich der Tatbestandsformen der §§ 307, 311 StGB. zuständig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE200124
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