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Aktenzeichen IV 2/15

Datum 26.02.1915

Leitsatz Ist § 79 StGB. anwendbar, wenn die frühere Verurteilung von einem außerordentlichen Kriegsgericht ausgesprochen und dies der demnächst erkennenden Strafkammer bekannt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE1A0091

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