zurück
Aktenzeichen IV 2/15
Datum 26.02.1915
Leitsatz Ist § 79 StGB. anwendbar, wenn die frühere Verurteilung von einem außerordentlichen Kriegsgericht ausgesprochen und dies der demnächst erkennenden Strafkammer bekannt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE1A0091
zurück