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Aktenzeichen IV 1038/14

Datum 12.01.1915

Leitsatz Liegt ein widerrechtliches Versehen einer Ware mit einem fremden Warenzeichen auch dann vor, wenn eine Flüssigkeit in eine mit dem Warenzeichen versehene Flasche eingegossen wird, nicht zum Zwecke des Verkaufs und Feilhaltens, sondern um dem Käufer, der bereits vorher von der Flüssigkeit gekauft hatte, nachzuweisen, daß ihm die geschützte Ware verkauft sei, und um dessen Ansprüche aus Betrug oder vertragswidriger Lieferung zurückzuweisen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE180087

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