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Aktenzeichen III 832/14

Datum 19.12.1914

Leitsatz Ist das Konkursgericht als solches zuständig zur Entgegennahme einer eidesstattlichen Versicherung, durch die der Wahl eines bestimmten Konkursgläubigers zum Mitgliede des Gläubigerausschusses entgegengewirkt werden soll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE150075

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