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Aktenzeichen V 381/14

Datum 23.12.1914

Leitsatz Genügt zur Anwendbarkrit des § 68 des Gesetzes über einen außerordentlichen Wehrbeitrag vom 3. Juli 1913 (RGBl. S. 585) -- WehrbeitrG. --, daß sich der Beitragspflichtige zu einem, wenn auch gerichtlich noch nicht festgestellten Ermittelungsergebnis im Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung dem Vorsitzenden der Steuerveranlagungskommission bekennt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE0F0059

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