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Aktenzeichen IV 575/14

Datum 13.11.1914

Leitsatz 1. Sind die Restverzeichnisse, die bei einer Verwaltungsbehörde zur Kontrolle der erledigten Sachen geführt werden, als Urkunden im Sinne des § 348 Abs. 2 StGB. anzusehen? 2. Begründen falsche Einträge in diese Verzeichnisse eine Verfälschung oder eine falsche Beurkundung? Begriff der Gesamturkunde. Beweiserheblichkeit für den inneren Dienst. 3. Muß Beschwerung des Angeklagten angenommen werden, wenn das Revisionsgericht die Erfüllung des Tatbestandes in einem anderen Teile der Gesamthandlung findet, als die Strafkammer?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE080032

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