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Aktenzeichen V 484/14

Datum 10.11.1914

Leitsatz 1. Sind die Gesichtspunkte für die Bestimmung des Wertes einer Sache, von dem der Nachweis der Vermögensbeschädigung im Sinne von § 263 StGB. abhängt, rein tatsächlicher oder zugleich rechtlicher Natur? 2. Nach welchen Gesichtspunkten ist die Vermögensbeschädigung zu bestimmen, wenn der Betrug durch Veräußerung von Bezugsrechten auf Aktien einer erst zu begründenden Aktiengesellschaft begangen sein soll, und wenn der Wert dieser Bezugsrechte auf einer noch nicht erprobten in die Gesellschaft einzubringenden Erfindung beruht? Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Getäuschten. 3. Zur Feststellung der entsprechenden inneren Tatseite.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE060021

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