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Aktenzeichen I 795/14

Datum 12.11.1914

Leitsatz 1. Begeht, wer einen gutgläubigen Dritten durch Täuschung zum Ankauf unterschlagener Sachen bestimmt, Betrug zum Nachteil des Erwerbers oder des Eigentümers? 2. Zum Begriffe der für den Tatbestand des Betrugs erforderlichen Verfügung des Getäuschten.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE050016

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