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Aktenzeichen I 659/14
Datum 29.10.1914
Leitsatz Liegt Zuhälterei auch dann vor, wenn das, was der Mann an Lebensunterhalt von der Frauensperson bezieht, aus den Erträgnissen des von ihr früher betriebenen Unzuchtsgewerbes herrührt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD7D0426
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