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Aktenzeichen IV 1050/14

Datum 06.10.1914

Leitsatz Stellen die Handakten eines Rechtsanwalts eine einheitliche Urkunde dar und können sie als solche Gegenstand einer Verfälschung sein? Schriftliche Lüge im Gegensatz zu Urkundenfälschung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD760406

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