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Aktenzeichen I 529/14

Datum 21.09.1914

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Verwendung eines Stoffes bei der Herstellung von Wein, weinhaltigen oder weinähnlichen Getränken unzulässig und daher Ankündigung, Feilhaltung oder Verkauf verboten? 2. Zum Begriff des Haustrunkes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD700379

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