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Aktenzeichen II 296/14
Datum 19.06.1914
Leitsatz 1. Wonach bestimmt sich der Begriff des Baugeldes? 2. Wird das Strafrecht durch eine Freisprechung verletzt, die sich nicht auf alle dem Angeklagten zur Last gelegten Zuwiderhandlungen gegen die §§ 5 und 6 des Gesetzes zur Sicherung der Bauforderungen vom 1. Juni 1909 (RGBl. S. 449) -- BauFG. -- erstreckt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD650336
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