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Aktenzeichen V 1230/13

Datum 22.05.1914

Leitsatz Kann der Tatbestand des § 235 StGB. durch Zuwiderhandlung gegen eine einstweilige Verfügung erfüllt werden, durch die während des schwebenden Ehescheidungsverfahrens gemäß §§ 627, 940 ZPO. der Mutter für die Dauer des Rechtsstreits das Getrenntleben von ihrem Manne gestattet und die Sorge für die Person des gemeinschaftlichen minderjährigen Kindes ihr allein übertragen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD620325

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