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Aktenzeichen IV 1279/13

Datum 17.03.1914

Leitsatz 1. Bezieht sich die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Ziff. 1 WeinG. auf Haustrunk im Sinne des § 11 das.? 2. Darf ein Gemisch von Weißwein und Rotwein, wenn es als Rotwein in den Verkehr gebracht wird, nach § 8 WeinG. nur unter einer Bezeichnung feilgehalten und verkauft werden, die dem Erwerber erkennbar macht, daß in dem Gemisch Weißwein enthalten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD5F0311

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