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Aktenzeichen V 282/13
Datum 25.11.1913
Leitsatz Kann in der Jugend des Täters auch dann ein "mildernder Umstand" gefunden werden, wenn der Täter im Sinne des § 56 StGB. jugendlich ist und wenn daher auf ihn bereits die mildere Strafvorschrift des § 57 StGB. zur Anwendung kommt? Bestimmung des Strafrahmens.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD5E0308
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