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Aktenzeichen IV 334/14

Datum 30.06.1914

Leitsatz 1. Zum Begriffe der Wissentlichkeit in § 68 des sächsischen Einkommensteuergesetzes. 2. Findet § 68 des Wehrbeitragsgesetzes Anwendung, wenn in einer der daselbst bezeichneten Erklärungen Vermögen oder Einkommen angegeben ist, das der Beitragspflichtige bereits vorher der Behörde gegenüber als von ihm zu versteuerndes zugegeben hat, oder wenn es von der Behörde als solches schon festgestellt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD5D0303

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