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Aktenzeichen III 140/14

Datum 14.05.1914

Leitsatz Ist das Gewähren, Versprechen und Geben von sog. Korkengeld an Kellner, um sie dahin zu beeinflussen, daß sie den Gästen bei Bestellungen von Schaumwein eine bestimmte Marke empfehlen, nach § 12 UnlWG. strafbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD5A0291

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