zurück

Aktenzeichen II 319/14

Datum 09.06.1914

Leitsatz Macht sich derjenige, der als Bevollmächtigter von seinem Auftraggeber einen Wechsel durch Betrug erlangt hat, dadurch, daß er zum Nachteil des Auftraggebers darüber absichtlich verfügt, auch noch der Untreue schuldig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD590290

Download PDF

zurück