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Aktenzeichen V 507/14

Datum 16.05.1914

Leitsatz 1. Hat der Angeklagte einen Revisionsgrund, wenn der als Zeuge vernommene Arzt über sein Zeugnisverweigerungsrecht aus § 52 StPO. vom Vorsitzenden unrichtig belehrt worden war? 2. Ist der nach § 52 zur Zeugnisverweigerung berechtigte Zeuge verpflichtet, das ihm anvertraute Geheimnis schlechthin preiszugeben, wenn er erklärt hat, von seinem Verweigerungsrecht keinen Gebrauch zu machen, oder wenn er eine Aussage bereits gemacht hat, die jedenfalls zum Teil von seinem Verweigerungsrecht betroffen wurde? 3. Unterschied von unvollständiger und zufolge Verschweigens unrichtiger Zeugenaussage.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD510269

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