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Aktenzeichen V 848/13

Datum 05.05.1914

Leitsatz 1. Gilt für den Anwendungsbereich des preußischen Gesetzes über das Pfandleihgewerbe eine Rechtsvorschrift, wonach im Betrieb eines solchen Gewerbes vorgenommene Sicherungsübereignungen nur als Pfandbestellungen wirksam sind? 2. Enthält jede Aushändigung des Pfandes an den Verpfänder (oder Eigentümer) eine nach § 1253 Abs. 1 BGB. das Erlöschen des Pfandrechts bewirkende Zurückgabe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD490244

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