zurück
Aktenzeichen III 1308/13
Datum 12.03.1914
Leitsatz Fallen ausländische Beförderungsgesellschaften, die die Besörderung der Auswanderer aus Deutschland von einem außerdeutschen Hafen nach einem überseeischen Reiseziel betreiben, unter die im § 1 des Gesetzes über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897 (RGBl. S. 463) -- AuswG. -- bezeichneten Betriebe? Ist der für eine solche Gesellschaft im Inland tätige Agent nach § 45 das. strafbar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD3B0202
zurück