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Aktenzeichen V 1029/13
Datum 10.03.1914
Leitsatz Ist Vermittler im Sinne des Rennwettgesetzes auch derjenige, der Wettaufträge in eigenem Namen entgegennimmt, aber die Wetten nicht selbst hält, sondern weitergibt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD390200
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