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Aktenzeichen V 1029/13

Datum 10.03.1914

Leitsatz Ist Vermittler im Sinne des Rennwettgesetzes auch derjenige, der Wettaufträge in eigenem Namen entgegennimmt, aber die Wetten nicht selbst hält, sondern weitergibt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD390200

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