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Aktenzeichen V 1100/13

Datum 06.03.1914

Leitsatz Kann der Ehemann wegen Kuppelei bestraft werden, wenn er der von seiner Ehefrau in der gemeinschaftlichen Wohnung mit einer anderen Person getriebenen widernatürlichen Unzucht nicht entgegentritt?1

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD370196

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