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Aktenzeichen V 1001/13
Datum 06.03.1914
Leitsatz Unwirksamkeit einer Erklärung über Zurücknahme des Strafantrags, wenn nach dem Inhalt der Erklärung Zweifel darüber bestehen bleiben, was der Erklärende gewollt hat.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD360195
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