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Aktenzeichen IV 143/14

Datum 06.03.1914

Leitsatz Sind die Vorschriften über Bildung der Geschworenenbank in einem wesentlichen Punkte verletzt, wenn bei der Auslosung der Geschworenen der Zettel mit dem Namen eines ausgeschiedenen Geschworenen sich versehentlich in der Urne befindet und nach seiner Ziehung und Beiseitelegung mit der weiteren Namensziehung fortgefahren wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD350192

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