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Aktenzeichen IV 1106/13

Datum 06.02.1914

Leitsatz 1. Bezieht sich die Vorschrift in § 8 Abs. 2 GmbHG., wonach in der Anmeldung u. a. die Versicherung abzugeben ist, daß sich der Gegenstand der Leistungen in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet, auch auf Sacheinlagen? 2. Wie ist bei gemischten Stammeinlagen das Vierteil zu berechnen, das nach § 7 Abs. 2 das. vor der Anmeldung der Gesellschaft auf das Stammkapital einzuzahlen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD2F0153

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