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Aktenzeichen III 1236/13
Datum 05.02.1914
Leitsatz 1. Aushilfsweise Geltung des § 12 Abs. 1 UnlWG. gegenüber anderen schwereren Strafgesetzen. 2. Fällt unter § 12 Abs. 1 das., wer Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, nur, um geeignete Muster zur Erforschung fremder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse zu erlangen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD2E0151
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