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Aktenzeichen V 834/13

Datum 17.02.1914

Leitsatz 1. Kann sich, wer eine fremde Warenausstattung (§ 15 WZG.) gebraucht, darauf berufen, daß er seine eigene Firma darin deutlich hervorgehoben habe? 2. Kann er sich ferner darauf berufen, daß ihm seine Ausstattung im Ausland, wohin er seine Waren vom Inland aus vertreibt, als Warenzeichen geschützt sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD2B0143

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