zurück
Aktenzeichen IV 35/14
Datum 13.02.1914
Leitsatz Von welchem Gerichtsschreiber ist nach § 275 Abs. 4 StPO. die Urteilsausfertigung zu unterschreiben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD280131
zurück