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Aktenzeichen IV 35/14

Datum 13.02.1914

Leitsatz Von welchem Gerichtsschreiber ist nach § 275 Abs. 4 StPO. die Urteilsausfertigung zu unterschreiben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD280131

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