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Aktenzeichen v 962/13
Datum 13.01.1914
Leitsatz Ist das Reichsgericht zur Entscheidung über die Revision gegen ein Urteil zuständig, in dem die Strafkammer wegen einer in Mittäterschaft begangenen Tat gegen den einen Angeklagten als Berufungsgericht, gegen den anderen als Gericht des ersten Rechtszugs erkannt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD1E0093
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