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Aktenzeichen II 610/13
Datum 16.12.1913
Leitsatz Ist strafbar, wer einen zu unzüchtigem Gebrauche bestimmten Gegenstand dem Publikum in einer Druckschrift ankündigt, die er aus Deutschland in ein Ausland sendet, wo die Ankündigung straflos ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD130060
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