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Aktenzeichen III 702/13

Datum 15.12.1913

Leitsatz Ist das einseitige Abändern eines Ausweises, der auf Grund des Stellenvermittlergesetzes vom 2. Juni 1910 und der dazu ergangenen Ausführungsvorschriften ausgestellt und den Vertragsteilen ausgehändigt ist, nach § 267 StGB. strafbar, wenn die Abänderung auf Ansuchen nur eines Vertragsteils durch den Stellenvermittler selbst geschieht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD110055

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