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Aktenzeichen I 872/13
Datum 04.12.1913
Leitsatz Kann ein Gebrauchmachen von einer gefälschten Urkunde, die der Post zur Beförderung übergeben wurde, angenommen werden, wenn die Urkunde wider Willen des Fälschers in die Hände desjenigen gelangt, dessen Unterschrift mißbraucht wurde, und sie dann erst unter Bekanntgabe der Fälschung der Person zukommt, für die sie bestimmt war? Wesentlich ist die Absicht, über die Echtheit oder Unverfälschtheit der Urkunde zu täuschen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD0E0043
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