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Aktenzeichen V 459/13

Datum 04.11.1913

Leitsatz 1. Kann ein bloßer Handelsmißbrauch die unrichtige Bezeichnung einer Ware rechtfertigen? Unrichtige Bezeichnung als eingebürgerter Name einer Ware. 2. Gehört es zum Wesen der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, daß das Angebot für noch günstiger ausgegeben wird, als die Angebote, die von bestimmten Gewerbetreibenden gemacht werden oder gemacht worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD0D0040

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