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Aktenzeichen IV 893/13
Datum 16.12.1913
Leitsatz Kann ein Einbeziehen von Waren in den Ausverkaufsbetrieb ohne räumliches Verbringen in das Ausverkaufslager als ein verbotenes Nachschieben von Waren im Sinne von § 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 (RGBl. S. 499) -- UnlWG. -- angesehen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD0B0036
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