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Aktenzeichen V 681/13

Datum 09.12.1913

Leitsatz Kann in der Ablehnung des Antrags des Verteidigers, den Geschworenen bestimmt bezeichnete Bücher mit oberstrichterlichen Entscheidungen in das Beratungszimmer zu geben, eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung liegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD0A0034

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