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Aktenzeichen I 578/13

Datum 08.12.1913

Leitsatz 1. Kann im Einziehungsverfahren auf Einziehung von Süßstoff erkannt werden, der vor seiner Einfuhr in das Inland auf einer im Ausland gelegenen deutschen Zollabfertigungsstelle beschlagnahmt ist? 2. Sind deutsche Zollstellen im Ausland strafrechtlich Inland? 3. Kann die Staatsanwaltschaft die Revision gegen ein Urteil verfolgen, das ihrem Antrag entsprechend auf Einziehung erkannt hat? 156.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD090026

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