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Aktenzeichen V 643/13

Datum 21.11.1913

Leitsatz 1. Zum Begriffe der Sicherung oder Befriedigung eines Gläubigers, die er nicht oder nicht in der Art zu beanspruchen hatte. 2. Kann eine solche Sicherung oder Befriedigung dadurch gewährt werden, daß auf Grund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger das Konkursverfahren nicht beantragt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DD060018

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